Pfändungsfreigrenze steigt auf 1.045 Euro

Vom Arbeitseinkommen bleiben ab 1. Juli mindestens 1.045 Euro vor einer Zwangsvollstreckung geschützt. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, steigt die Pfändungsfreigrenze zu diesem Datum um gut 16 Euro. Damit soll sichergestellt werden, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.

Selbstständige ALG-II-Empfänger müssen Einkommen schätzen

Selbstständige Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen ihre erwarteten Einkünfte und Ausgaben beim Jobcenter angeben. Wie das Bundessozialgericht entschied (Urteil vom 28. März 2013, AZ: B 4 AS 42/12 R), gehört es zu den Mitwirkungspflichten, voraussichtliche Einnahmen und Aufwendungen der kommenden sechs Monate auf dem Vordruck "EKS" anzugeben.

Weiterbildungsboom in Deutschland

Berufliche und private Weiterbildungsangebote werden derzeit so stark genutzt wie noch nie. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums machten im vergangenen Jahr 49 Prozent der deutschen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Weiterbildung. Im Vergleich zur letzten europäischen Erhebung im Jahr 2007 sei die Weiterbildungsquote um fünf Prozentpunkte auf einen neuen Höchstwert gestiegen.

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