Rechtstipp: Reiseversicherung muss bei Transplantation nicht zahlen

Ein kurzfristig anberaumter Termin für eine Organ-Transplantation ist keine unerwartete schwere Krankheit im Sinne der Reiserücktrittsversicherung. Das entschied das Landgericht Heidelberg. Konkret ging es um einen Versicherten, der eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund eines kurzfristig erhaltenen Transplantationstermins für eine Leber nicht antreten konnte.

Komplizierte Schwangerschaft von Reiserücktrittspolice abgedeckt

Eine Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn es wegen plötzlich auftretender Komplikationen zu einer Reisestornierung kommt. Das entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 224 C 32365/11). In dem Fall hatte eine Familie im Februar eine Reise für Mai gebucht, die Frau war bei der Buchung komplikationslos schwanger.

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