Rechtstipp: Reiseversicherung muss bei Transplantation nicht zahlen
Ein kurzfristig anberaumter Termin für eine Organ-Transplantation ist keine unerwartete schwere Krankheit im Sinne der Reiserücktrittsversicherung. Das entschied das Landgericht Heidelberg. Konkret ging es um einen Versicherten, der eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund eines kurzfristig erhaltenen Transplantationstermins für eine Leber nicht antreten konnte.
Aufgedrängte Versicherung bei Online-Buchung ist unzulässig
Wer ein Flugticket im Internet bucht, bekommt oft eine kostenpflichtige Reiserücktrittsversicherung aufgedrängt, die er aktiv abwählen müsste, um keinen Vertrag zu schließen. Ein solches Aufdrängen von Versicherungsleistungen ist unzulässig, wie der Europäische Gerichtshof entschied.
Komplizierte Schwangerschaft von Reiserücktrittspolice abgedeckt
Eine Reiserücktrittsversicherung muss zahlen, wenn es wegen plötzlich auftretender Komplikationen zu einer Reisestornierung kommt. Das entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 224 C 32365/11). In dem Fall hatte eine Familie im Februar eine Reise für Mai gebucht, die Frau war bei der Buchung komplikationslos schwanger.
Wann die Reiserücktrittsversicherung zahlen muss
Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss einstehen, wenn eine Reise wegen einer unerwarteten Verschlechterung einer bekannten oder auch chronischen Erkrankung abgesagt werden muss. Das entschied das Landgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 4 O 238/11).