BGH prüft Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, unter welchen Voraussetzungen Reisende wegen Mängeln eines über einen Katalog gebuchten Ferienhauses Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude verlangen können. In dem Fall, über den der BGH am Dienstag verhandelte, buchten Urlauber aus dem Raum Schwerin 2007 ein im Katalog des Ferienhausanbieters Novasol aufgeführtes Ferienhaus in Belgien.

Patient muss nicht für versäumten Arzttermin zahlen

Wer einen Arzttermin absagt, ist nicht dazu verpflichtet, dem Arzt Schadenersatz zu zahlen, weil dieser dann keine Behandlung abrechnen kann. Das entschied das Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen: 9 C 0566/11). Dabei sei es unerheblich, ob bei Vereinbarung des Termins darauf hingewiesen wurde, dass eine Absage kostenpflichtig sein kann, befand das Gericht.

Gericht beschäftigt sich erneut mit Schrottimmobilien

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich am Dienstag erneut mit sogenannten Schrottimmobilien beschäftigt. In vier Verfahren werfen Käufer von Immobilien der Bausparkasse Badenia unter anderem eine Pflichtverletzung vor, weil die Verkäufer die Kunden über ihre Provisionen im Unklaren gelassen hätten. Zunächst stand noch nicht fest, ob es bereits am Dienstag zu einem Urteil kommen sollte.

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