Spende ins Ausland bringt nicht automatisch Steuerbonus
Spenden an im Ausland ansässige gemeinnützige Organisationen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Empfänger die deutschen Vorgaben für Gemeinnützigkeit erfüllt und der Spender das auch beim Finanzamt mit geeigneten Belegen nachweisen kann. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 11 K 2439/10 E).
Probleme bei der steuerlichen Anerkennung von Spenden über PayPal
Wer spendet, kann die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen. Probleme kann es aber geben, wenn die häufig im Internet angebotene Möglichkeit zum spenden über das Zahlsystem PayPal genutzt wird: Die Finanzverwaltung erkennt den Abrechnungsausdruck von PayPal ausdrücklich nicht als vereinfachten Zuwendungsnachweis an, der für Spenden bis 200 Euro gilt.
Gutes tun und Steuern sparen
Wer mit Spenden Gutes tut, kann gleichzeitig auch Steuern sparen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hin. Abzugsfähig sind demnach Zuwendungen bis zu 20 Prozent des sogenannten Gesamtbetrags der Einkünfte. Wer mehr noch mehr zahlt, kann den nicht abzugsfähigen Betrag in den folgenden Jahren steuersparend ansetzen.
Mit Sicherheit Gutes tun
Große Kinderaugen, ausgestreckte Hände, geradezu flehend. Dazu aufgedunsene Hungerbäuche, die betroffen machen. Die Wirkung solcher Bilder sitzt, der Griff ins Portemonnaie folgt. Ein paar Euro in die Spendendose machen ein gutes Gefühl, gerade im Advent, der Zeit der Nächstenliebe. In den Fußgängerzonen tummeln sich die Spendensammler, Berge von Spendenbriefen flattern ins Haus.
Neues Gesetz könnte Spenden über PayPal erleichtern
Wer über den Internet-Zahlungsdienstleister PayPal spendet, sollte die Spende in Zukunft leichter steuerlich absetzen können. Von einem entsprechenden Gesetzentwurf berichtet das InternetportalPortal steuertipps.de. Geändert wird demnach die gesetzliche Regelung für Kleinspenden bis zu 200 Euro, sodass zukünftig Name und Kontonummer nicht mehr auf dem Spendenbeleg auftauchen müssen.