„Begleitetes Fahren“ lohnt bei der Versicherung

Fahranfänger, die ihre Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren ablegen und an dem Sicherheitsprogramm "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen, werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres von vielen Versicherern wie 23-Jährige behandelt, mit entsprechenden Schadensfreiheitsrabatten oder ähnlichen Vergünstigungen. Darauf macht das Verbraucherportal toptarif.de in Berlin aufmerksam.

Rechtstipp: Reiseversicherung muss bei Transplantation nicht zahlen

Ein kurzfristig anberaumter Termin für eine Organ-Transplantation ist keine unerwartete schwere Krankheit im Sinne der Reiserücktrittsversicherung. Das entschied das Landgericht Heidelberg. Konkret ging es um einen Versicherten, der eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund eines kurzfristig erhaltenen Transplantationstermins für eine Leber nicht antreten konnte.

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