Neue Versicherung für Fahrräder und Pedelecs
Der Anbieter Ergo Direkt bietet mit dem Tarif "Velo Protect" eine neue Versicherung für Fahrräder an. Die Versicherung setzt sich aus einem Diebstahlschutz, einer Reparaturversicherung sowie einem "Elektro-Kit" zusammen, das bei Schäden nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist eintritt. Fahrräder und Pedelecs können damit bis zu einem Wert von maximal 4.000 Euro versichert werden.
Unfallversicherung muss nach Übernachtung bei Verlobter nicht zahlen
Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Arbeitnehmer bei seiner Verlobten übernachtet und von dort auf dem Weg zur Arbeit verunglückt. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: L 4 U 225/10) und stellte sich damit gegen die Vorinstanz.
Versicherung muss für ihren Makler einstehen
Übernimmt ein Versicherungsmakler Gesundheitsfragen falsch in das Antragsformular, muss die Versicherung dafür einstehen. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-20 U 88/12) hin und stellte sich damit gegen eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Dortmund.
Altenpflege kann Zehntausende Euro an Privatvermögen kosten
Die Altenpflege von Frauen ist mit insgesamt fast 84.000 Euro im Schnitt doppelt so teuer an wie die für Männer, deren Pflege durchschnittlich 42.000 Euro an Kosten verursacht. Zu diesem Ergebnis kommt der kürzlich veröffentlichte Pflegereport 2012 der Krankenkasse Barmer GEK.
Das Wichtigste zur Förderung der Pflegezusatzversicherung
Meist deckt die gesetzliche Pflegeversicherung die tatsächlichen Pflegekosten nicht einmal ansatzweise ab. Schnell fehlen Monat für Monat mehrere Hundert Euro. Da wundert es kaum, dass Pflegezusatzversicherungen zu den begehrtesten Policen gehören. Und dieser Boom wird 2013 noch einmal Auftrieb bekommen: Denn seit 1. Januar werden die Policen vom Staat gefördert.
Urteil: Unfallversicherung bei Mobbing nicht zuständig
Die gesetzliche Unfallversicherung muss bei gesundheitlichen Problemen nach Mobbing am Arbeitsplatz nicht zahlen. Das entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 3 U 199/11). Es erkannte die Folgen des Mobbings weder als Berufskrankheit noch als Arbeitsunfall an.