Selbstständige ALG-II-Empfänger müssen Einkommen schätzen

Selbstständige Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen ihre erwarteten Einkünfte und Ausgaben beim Jobcenter angeben. Wie das Bundessozialgericht entschied (Urteil vom 28. März 2013, AZ: B 4 AS 42/12 R), gehört es zu den Mitwirkungspflichten, voraussichtliche Einnahmen und Aufwendungen der kommenden sechs Monate auf dem Vordruck "EKS" anzugeben.

Weiterbildungsboom in Deutschland

Berufliche und private Weiterbildungsangebote werden derzeit so stark genutzt wie noch nie. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums machten im vergangenen Jahr 49 Prozent der deutschen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Weiterbildung. Im Vergleich zur letzten europäischen Erhebung im Jahr 2007 sei die Weiterbildungsquote um fünf Prozentpunkte auf einen neuen Höchstwert gestiegen.

„Toilettenfrau“ bekommt keinen Mindestlohn

Toilettenfrauen respektive –männer haben nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg nicht in jedem Fall Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn für Gebäudereiniger. Die Klägerin, die als "Sanitärbetreuerin" in einem Kaufhaus arbeitete, konnte die Richter nicht davon überzeugen, dass sie überwiegend mit Reinigungsarbeiten beschäftigt war.

Ältere Arbeitnehmer müssen niedrigere Abfindung hinnehmen

Ältere Arbeitnehmer, die in wenigen Jahren eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können, müssen eine niedrigere Abfindung hinnehmen. Wie das Bundesarbeitsgericht entschied, darf ein Sozialplan bei der Bemessung der Entlassungsentschädigung zwischen rentennahen Arbeitnehmern und jüngeren Beschäftigten unterscheiden (Aktenzeichen: 1 AZR 813/11).

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