Rechtstipp: Dienstreisen mit dem Partner sind teilweise absetzbar

Wer seinen Partner mit auf Dienstreise nimmt, kann die Kosten steuerlich absetzen, wenn die Reisebestandteile in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil zu trennen sind. Das entschied der Bundesfinanzhof im Fall einer Sozialpädagogin, die einen Roman schreiben wollte, der in Neuseeland, Australien und Chile spielt.

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