Winterzeit ist Schimmelzeit
Im Winter steigt die Gefahr, dass sich in der Wohnung Schimmel bildet. Feuchte Luft ist eine Ursache dafür. Sie kann entweder von außen eindringen, wird aber auch durch die Bewohner selbst verursacht. Eine vierköpfige Familie produziert etwa zehn Liter Feuchtigkeit pro Tag, allein durch ihre Anwesenheit sowie durch Kochen, Duschen oder Wäschewaschen.
Zum Jahresende Fristenablauf beachten
Zum Jahresende laufen viele Fristen ab. Mieter sollten deshalb noch in diesem Jahr prüfen, ob sie aus vergangenen Jahren noch finanzielle Ansprüche gegen ihren Vermieter haben, rät der Deutsche Mieterbund. So könnten sie beispielsweise einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter ihnen ihre Mietkaution in Höhe von drei Monatsmieten plus Zinsen zurückzahlt.
Nur ein Teil vom Ganzen
Eigentumswohnungen, vor allem in Ballungsgebieten, sind derzeit sehr begehrt. Sie gelten als lukrative Geldanlage und Schutz vor steigenden Mieten. Und zumindest kleinere Wohnungen sind auch mit kleinerem Budget erschwinglich. Doch der Erwerb einer Eigentumswohnung hat seine Tücken und weist gegenüber dem Hauskauf einige Besonderheiten auf.
Bei Pelletöfen auf Frischluftzufuhr achten
Heizen mit Holzpellets ist nicht schwer. Damit die Technik zuverlässig funktioniert, müssen jedoch einige Punkte beachtet werden. Pelletöfen bestehen in der Regel aus Stahlblech, sind also nicht auf Wärmespeicherung ausgelegt, erläutern Experten der Zeitschrift "Öko-Test". Die beste Speicherfähigkeit haben noch Modelle mit Teilverkleidungen aus Gussstahl, Naturstein oder Keramik.
Hohe Nachfrage für Immobilienverkauf nutzen
Wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus in München, Hamburg, Berlin oder einer anderen deutschen Wachstumsregion verkaufen will, sollte jetzt handeln. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien übersteigt in den Ballungszentren, aber auch in kleineren Universitätsstädten derzeit deutlich das Angebot, informiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD.
Trinkwasser-Leitlinien werden verbindlich
Mit den Mitte Dezember in Kraft getretenen Änderungen der Trinkwasserverordnung werden erstmals verbindliche Regeln für die in den Leitungen verwendeten Materialien und Werkstoffe eingeführt. Das Umweltbundesamt (UBA) kann nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen.