Rechtstipp: Bei Unfall mit Leihwagen haftet der Mieter

Wer auf seinen Namen für sich ein Auto mietet, dann aber eine andere Person damit fahren lässt, hat bei einem Unfall für den Schaden am Wagen gegenüber dem Fahrzeugvermieter voll aufzukommen. Selbst wenn er an dem Malheur nachweislich nicht beteiligt war. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln weist die Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg hin.

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