Kursgewinne aus Aktien können auch heute noch steuerfrei sein
Wer beim derzeit hohen Stand der Aktienindizes die Kursgewinne mitnehmen will, sollte das Finanzamt bei seinen Überlegungen nicht außen vor lassen. Denn Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, können auch heute noch steuerfrei verkauft werden. Im Gegenzug sind steuerliche Verluste ohne Relevanz und Auswirkung auf die Steuererklärung.
Selbstständige sollten über Wechsel zum Fahrtenbuch nachdenken
Wer die private Nutzung eines Betriebs-Pkw versteuern muss, macht das oft pauschal nach der Ein-Prozent-Methode. In vielen Fällen fahren Steuerzahler jedoch besser, wenn sie auf ein Fahrtenbuch zurückgreifen. Damit werden die privaten und betrieblichen Fahrten einzeln aufgelistet, so dass der Privatanteil leicht exakt zu ermitteln ist.
Die größten Lügen über Immobilien als Geldanlage
Immobilien als Geldanlage sind derzeit sehr beliebt. Aber auf dem Markt tummeln sich auch viele schwarze Schafe. Und bei kaum einem Thema geistern so viele Halbwahrheiten durch Unterhaltungen wie beim Immobilienkauf - etwa, dass Anleger mit "Betongold" auf Nummer sicher gehen.
Keine zusätzliche Steuerlast bei geringer Nutzung des Firmenwagens
Wird der Firmenwagen zu weniger als zehn Prozent betrieblich genutzt, ändert das nichts an seiner Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen. Eine solche Nutzungsänderung stellt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes keine Entnahme dar, die zu versteuern wäre. Damit werden Unternehmer nicht mit einer zusätzlichen Steuer auf den Restwert des Fahrzeugs belastet.
Magazin: Bausparkassen drängen Kunden aus hoch verzinsten Verträgen
Bausparkassen haben einem Bericht der Stiftung Warentest zufolge in vielen Fällen versucht, ihre Kunden aus hoch verzinsten Verträgen herauszubringen. Altverträge mit einer Verzinsung von bis zu fünf Prozent sind heute eine attraktive Geldanlage, die Verbraucher nicht ohne Grund aufgeben sollten.
Telefonisch georderte Zertifikate können nicht storniert werden
Wer Zertifikate der untergegangenen US-Investmentbank Lehman Brother per Telefon oder E-Mail gekauft hat, kann den Vertrag mit der Bank nicht nach den Regeln für Fernabsatz widerrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof in zwei Fällen (Aktenzeichen: XI ZR 384/11 und XI ZR 439/11).