Vorsicht vor unerlaubter und doppelter Umlage von Betriebskosten

Mieter sollten ihre Betriebskostenabrechnung gründlich prüfen. Denn oft verstecken sich darin Positionen, die Vermieter gar nicht umlegen dürfen, informiert der Anwalt-Suchservice. So dürfen zum Beispiel Ausgaben, die für Verwaltung, Reparatur oder Instandhaltung anfallen, nicht als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.

Mieter haben Recht auf angenehme Wohntemperaturen im Herbst

Mieter haben unabhängig von der Heizperiode das Recht auf eine warme Wohnung. Der Vermieter ist verpflichtet, die zentrale Heizungsanlage so einzustellen, dass eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad erreicht werden kann. In den Nachtstunden darf die Temperatur leicht darunter liegen. "Dabei ist es egal, ob es Juni oder November ist", sagt Claus Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes.

Viele Brennwertheizungen sind nicht optimal eingestellt

Nur 30 Prozent der Brennwertheizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sind optimal eingestellt. Wenn beispielsweise ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage fehle, werde der energiesparende Effekt der Heizungen nicht vollständig ausgenutzt, teilte die gemeinnützige co2online GmbH auf der Grundlage einer Untersuchung mit. In Deutschland gibt es etwa 3,7 Millionen Brennwertheizungen.

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