Großunternehmen bezahlen Marketing-Experten besser als kleine Firmen
Vertriebs- und Marketingprofis verdienen in großen Unternehmen deutlich mehr als in kleineren Firmen. Wie aus einer Untersuchung der Managementberatung Kienbaum hervorgeht, zahlen Arbeitgeber mit mehr als 5.000 Angestellten ihren Marketing-Spezialisten rund 88.000 Euro pro Jahr. In Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten verdienten Fachkräfte in vergleichbarer Position hingegen 69.000 Euro.
Wunschgehalt: Nicht zu viel und nicht zu wenig
Die Frage nach dem Wunschgehalt ist Standard im Vorstellungsgespräch, und bringt doch viele Bewerber ins Stottern: Wer deutlich mehr verlangt, als der Arbeitgeber zahlen will, manövriert sich schnell ins Aus. Aber auch Kandidaten, die einen zu niedrigen Betrag nennen, fallen oft durch. Der goldene Mittelweg zwischen übertriebener Bescheidenheit und Gier ist allerdings nicht immer leicht zu finden.
Stiftung Warentest berät im Weiterbildungs-Chat
Fragen zum Thema Weiterbildung beantwortet die "Stiftung Warentest" am 21. September online. Wie die Stiftung mitteilte, stehen anlässlich des Deutschen Weiterbildungstages zwei Experten der Stiftung in einem Chat von 13.00 bis 14.00 Uhr Rede und Antwort.
Im Insolvenzverfahren gilt Sozialauswahl nach Lohnsteuerkarte
Unterhaltspflichten von Arbeitnehmern müssen bei der Sozialauswahl im Insolvenzverfahren nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Lohnsteuerkarte zu entnehmen sind. Fehlt ein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte, wird dadurch eine betriebsbedingte Kündigung nicht unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht entschied (Aktenzeichen: 6 AZR 682/10).
Keine Angst vor großen Heizungen
Erst dämmen, dann eine neue Heizung einbauen oder umgekehrt? Diese Frage beschäftigt viele Hausbesitzer, denn sie befürchten, dass nach der Dämmung der Außenwände die neue Heizung überdimensioniert sein könnte.
Keine Mietminderung wegen Baulärm am Sonntag
Wenn Bauarbeiten in der Nachbarschaft schon beim Einzug in die neue Wohnung absehbar waren, dürfen Mieter deswegen nicht die Miete mindern. Besonders in der Nähe von Bahnhöfen, Flughäfen oder Autobahnkreuzen ist mit Baulärm auch an den Wochenenden zu rechnen, befand das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 63 S 206/11).