Haftpflichtversicherung muss nicht für falsches Tanken einspringen

Wer beim Tanken den falschen Zapfhahn erwischt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung muss nicht einspringen, wenn ein von einem Dritten geliehenes Auto mit Benzin statt mit Diesel betankt wird. Das entschied das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 6 U 13/11).

Die drei Tabu-Sätze für jede Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Maßangelegenheit - umso wichtiger ist es, beim Abschluss die Hilfe eines kompetenten Beraters in Anspruch zu nehmen. Wer aber an den Falschen gerät, der bekommt vielleicht einen unpassenden Schutz, der zu teuer ist oder im schlimmsten Fall nicht greift. Gefährlich wird es vor allem, wenn die Verkäufer Phrasendrescherei betreiben.

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