Bundesfinanzhof verweigert Revision zu Kosten einer Arbeitsecke
Wer im Wohnzimmer eine Arbeitsecke einrichtet, kann die anteiligen Mietkosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Hamburg, der Bundesfinanzhof nahm den Fall nicht zur Revision an. Die Bundesrichter argumentierten, dass der angeführte Vergleichsfall des Finanzgerichts Köln, in dem eine Arbeitsecke anerkannt worden war, auf anderen Fakten beruhte.
Verwaltung einer Solaranlage rechtfertigt kein Arbeitszimmer
Wer eine Solaranlage auf dem Dach vom heimischen Arbeitszimmer aus verwaltet, kann die Kosten für das Arbeitszimmer nicht steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Nürnberg (Aktenzeichen: 3 K 308/11).
Häusliches Arbeitszimmer nicht immer voll absetzbar
Wer ein Arbeitszimmer mit den vollen Kosten absetzen will, muss dort den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit haben. Entscheidend ist dabei nicht die Zeit, die der Steuerzahler im Arbeitszimmer verbringt, sondern ob die den Beruf prägenden Tätigkeiten dort ausgeführt werden. Das machen zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: R 71/10 und VI R 13/11) deutlich.
Betriebsprüfer können heimisches Arbeitszimmer geltend machen
Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können bis zu 1.250 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn ein Betriebsprüfer im Finanzamt einen Poolarbeitsplatz nutzen kann, wie das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 7 K 3963/11 E) entschied.