Nur ein Arbeitszimmer bei Pfarrer absetzbar
Kann ein Pfarrer sich im Pfarrbüro ein Arbeitszimmer einrichten, kann er nicht zusätzlich ein häusliches Arbeitszimmer in seinen Privaträumen steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht München.
Übungsraum für Berufsmusiker nur begrenzt steuerlich absetzbar
Viele Musiker haben einen Übungsraum, in dem sie regelmäßig arbeiten und ihre Instrumente aufbewahren. Die Kosten für ein solches Zimmer sind jedoch - wie auch beim klassischen Arbeitszimmer - nur begrenzt steuerlich absetzbar. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VIII R 44/10).
Steuerberater kann kein heimisches Arbeitszimmer absetzen
Wer als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätig ist, übt seine Tätigkeit im Büro der Kanzlei oder den Geschäftsräumen des Mandanten aus. Damit kann er ein häusliches Arbeitszimmer nicht voll als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit absetzen. Das entschied das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 15 K 682/12 F).
Zweiter Arbeitsraum nur in Ausnahmefällen unbegrenzt absetzbar
Wer neben dem häuslichen Arbeitszimmer einen weiteren Raum beruflich oder betrieblich nutzt, kann die Kosten dafür unter Umständen voll absetzen. Damit unterliegt er nicht den Abzugsbeschränkungen für das häusliche Arbeitszimmer. Entscheidend ist dabei, ob der weitere Raum mit dem Arbeitszimmer eine funktionale Einheit bildet. Dann sind die Kosten nicht unbegrenzt absetzbar.
Rechtstipp: Höchstbetrag für Arbeitszimmer nur einmal absetzbar
Der Höchstbetrag für den Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist objekt- und nicht personenbezogen und damit nur einmal absetzbar. Das entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Rechtstipp: Auch ein Telearbeitsplatz ist steuerlich absetzbar
Wer als sogenannter Telearbeiter einen Teil seiner Arbeitszeit von zu Hause aus arbeitet, kann unter bestimmten Umständen sein heimisches Arbeitszimmer im vollen Umfang von der Steuer absetzen. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.