Gebrauchtwagenreport: Citroën C5
Fans lieben Citroën nicht zuletzt wegen des Designs. Auf den TÜV-Prüfgassen machen die Franzosen dagegen eher selten eine besonders gute Figur. Das gilt auch für den C5, der vor mehr als zehn Jahren aus den Vorgängermodellen Xantia und XM entstand.
Herbst birgt erhöhtes Unfallrisiko für Motorradfahrer
Für motorisierte Zweiradfahrer ist das Unfallrisiko auf herbstlichen Straßen recht hoch. Tiefstehende Sonne, Morgentau, Herbstlaub oder durch Erntefahrzeuge verschmutzte Fahrbahnen würden ernsthafte Gefahren bergen, erklärt der TÜV Thüringen in Erfurt. Die Sachverständigenorganisation verweist darauf, dass im Herbst die Unfallzahlen mit Beteiligung motorisierter Zweiräder steigen.
Winterreifenpflicht auch in Luxemburg und Rumänien
Ab diesem Herbst gilt auch in Luxemburg und Rumänien bei bestimmten Verkehrsbedingungen eine Winterreifenpflicht. Deutschland, Finnland, Norwegen, Schweden, Lettland, Slowenien, Estland, Litauen und die Tschechische Republik hatten bereits diese Regelung eingeführt. Darauf macht der Reifenhersteller Michelin in Karlsruhe aufmerksam.
Oktoberfest-Besucher in München müssen auf neue Umweltzone achten
Besucher des Oktoberfestes in München, die mit dem Auto anreisen, müssen aufpassen: Ab 1. Oktober wird die Umweltzone in der bayerischen Landeshauptstadt ausgeweitet, und damit gilt das Fahrverbot auch für Fahrzeuge mit gelber Feinstaubplakette. Das teilte die Münchner Polizei mit.
Schneeflocken-Symbol weist bei Winterreifen den Weg
Das "M+S"-Symbol auf Winterreifen unterliegt keiner gesetzlichen Prüfung und könne von den Herstellern nach eigenem Gutdünken vergeben werden. Darauf macht Michael Küster vom Reifenhersteller Michelin in Karlsruhe aufmerksam. Autofahrer sollten sich deshalb bei ihrer Reifenwahl an dem Schneeflocken-Zeichen orientieren.
Auch ohne Fahrerlaubnis verkehrspsychologisches Gutachten möglich
Wird ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt, muss er der Aufforderung zu einem medizinisch-psychologischen Gutachten Folge leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge ist. Nach einem zu seinen Ungunsten ausgefallenen "Idiotentest" kann ihm auch die weitere Benutzung des Fahrrads untersagt werden.