Rechtstipp: Fahrerlaubnisentzug nach geschwänztem Aufbauseminar
Ein mehrfacher Verkehrssünder, der zur Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar aufgefordert wird, dort aber nicht erscheint, riskiert den sofortigen Einzug seiner Fahrerlaubnis. Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg unter Berufung auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.
Wenn die Frontscheibe reißt
Glaubt man den TV-Werbespots, dann lauert für Autofahrer das Unheil allerorten. Mal zerdeppert ein Steinschlag die Frontscheibe. Mal lässt derbes Überfahren einer Bodenwelle die Scheibe reißen. Doch stets ist in den bunten Bildern Abhilfe rasch zur Hand - mal wird repariert, mal wird ausgetauscht. Skeptiker argwöhnen da, dass dem teureren Austausch der Vorzug gegeben werden könnte.
Rechtzeitig auf wintertaugliche Scheibenreiniger umstellen
Autofahrer sollten im Herbst rechtzeitig wintertaugliche Scheibenreiniger in die Waschanlage ihres Fahrzeuges einfüllen und nicht die Reste von Sommerscheibenreinigern aufbrauchen. Das empfiehlt die Sachverständigenorganisation Dekra in Stuttgart. Ab Oktober sei die Zeit wieder reif für Winterprodukte mit Frostschutz.
Auch ohne Filter sauber
Benzin-Direkteinspritzer können durch innermotorische Maßnahmen so optimiert werden, dass sie modernen Umweltanforderungen entsprechen und Euro-VI-fähig sind. Das hat der ADAC in München in einem Eco-Test ermittelt.
„Begleitetes Fahren“ lohnt bei der Versicherung
Fahranfänger, die ihre Führerscheinprüfung bereits mit 17 Jahren ablegen und an dem Sicherheitsprogramm "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen, werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres von vielen Versicherern wie 23-Jährige behandelt, mit entsprechenden Schadensfreiheitsrabatten oder ähnlichen Vergünstigungen. Darauf macht das Verbraucherportal toptarif.de in Berlin aufmerksam.
Rechtstipp: Nach Unfall Verweis an freie Fachwerkstatt zulässig
Ein Unfallgeschädigter darf bezüglich der Reparatur seines Fahrzeugs grundsätzlich auf eine gleichwertige "freie Fachwerkstatt" verwiesen werden, wenn sein Wagen älter als drei Jahre ist. Das entschied das Amtsgericht München.