Steuerabschreibungen in Sanierungsgebieten nur nach Absprache
Investoren, die eine Immobilie in einem Sanierungsgebiet erwerben, können die Kosten für die Modernisierung und Sanierung innerhalb von zwölf Jahren von der Steuer absetzen. Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass der Käufer die Baumaßnahmen vorher detailliert mit der Sanierungsbehörde vereinbart hat und diese ihm eine Bescheinigung über die Höhe der begünstigten Baukosten ausstellt.
Energieberater müssen fachkundig und firmenneutral sein
Wer sein Haus energetisch auf Vordermann bringen will, braucht einen fachkundigen Energieberater. Der liefert einen Fahrplan durch die energetische Haussanierung, lotst durch Energie-, Finanzierungs- und Rechtsfragen und hilft, Fehler zu vermeiden.
Nichts überstürzen
Oft ist es Liebe auf den ersten Blick. Das Haus erscheint perfekt, die Lage ideal, der Preis akzeptabel. Ein Traumhaus eben. "Bei der Entscheidung für ein gebrauchtes Haus spielen Emotionen eine große Rolle", weiß Ulrich Zink, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Altbauerneuerung und Autor des Ratgebers "Das gebrauchte Haus" der Stiftung Warentest.
Blitzschutzanlagen in gefährdeten Regionen sinnvoll
Hausbesitzer sollten prüfen lassen, ob ihr Haus wirksam vor Blitzeinschlag geschützt ist. Besonders gefährdet sind bei Gewitter einzelne freistehende oder hohe Häuser und solche, die auf Anhöhen gebaut sind.
Lohnkosten-Steuererstattung für Heizungsmodernisierung nutzen
Wenn Hausbesitzer ihre Heizung modernisieren lassen, lässt sich ein Teil der damit verbundenen Kosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistung einschließlich Mehrwertsteuer zurück.
Schriftform gilt nur mit elektronischer Signatur
Bei Mängelrügen am Bau reicht eine normale E-Mail nicht aus. Hier ist eine Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nötig, informiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Eine ohne eine solche Signatur versandte E-Mail erfüllt nämlich nicht das Schriftformerfordernis.