Rechtstipp: Teilzeit-Elternzeit darf nur begründet verweigert werden
Arbeitgeber dürfen den Antrag auf eine Arbeitszeitverringerung während der Elternzeit nur mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung ablehnen. Es reiche nicht aus, pauschal auf dringende betriebliche Gründe zu verweisen, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Rechtstipp: Kurze Weiterbeschäftigung bringt keine Entfristung
Aus einem befristeten Arbeitsverhältnis wird in der Regel eine unbefristete Anstellung, wenn der Arbeitnehmer über das Enddatum seines Vertrags hinaus weiter arbeitet und der Arbeitgeber nicht sofort widerspricht. Allerdings reichen wenige Arbeitsstunden nicht dazu aus, eine Festanstellung zu begründen, wie aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervorgeht.
Rechtstipp: Auch privater Arbeitgeber ist an Vertrag gebunden
Auch Privatleute mit geringer Geschäftserfahrung sind als Arbeitgeber an einen geschlossenen Arbeitsvertrag gebunden. Der Arbeitsvertrag ist nur dann ungültig, wenn es Anhaltspunkte für Betrug oder ein Scheingeschäft gibt, wie das Arbeitsgericht Neumünster entschied. In dem Fall, auf den der Kölner Fachverlag Dr.
Rechtstipp: Arbeitnehmer darf nicht freiwillig befristet arbeiten
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können sich nicht auf eine ohne Sachgrund befristete Stelle bewerben, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber bereits befristet beschäftigt waren. Es reiche nicht aus, dass sich der Arbeitnehmer selbst die Befristung "wünscht", stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg klar.
Rechtstipp: Auch „Scherz“-Diebstahl bringt Kündigung
Ein Wachschutzmitarbeiter, der "zum Scherz" vor laufender Überwachungskamera bei der Leerung eines Geldautomaten einen 100-Euro-Schein einsteckt, riskiert eine fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Rechtstipp: Arbeitnehmer muss vor Eigenkündigung abmahnen
Unzufriedene Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitgeber nicht "von jetzt auf gleich" verlassen, sondern müssen ihren Chef vor einer Eigenkündigung zumindest einmal abmahnen. Daran ändert auch die ständige Verpflichtung zu Überstunden, die zudem über das gesetzlich erlaubte Maß hinausgehen, nichts. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor.