Im Insolvenzverfahren gilt Sozialauswahl nach Lohnsteuerkarte

Unterhaltspflichten von Arbeitnehmern müssen bei der Sozialauswahl im Insolvenzverfahren nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Lohnsteuerkarte zu entnehmen sind. Fehlt ein Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte, wird dadurch eine betriebsbedingte Kündigung nicht unwirksam, wie das Bundesarbeitsgericht entschied (Aktenzeichen: 6 AZR 682/10).

Flexible Arbeitszeit ist Managerinnen wichtiger als Betreuungsausbau

Für eine bessere Vereinbarkeit von Karriere und Familie wünschen sich Frauen im mittleren Management in erster Linie flexiblere Arbeitszeiten. Gut vier von fünf Befragten sehen in beweglichen Arbeitszeitmodellen die größte konkrete Unterstützung für ihre berufliche Tätigkeit, wie aus einer Studie der Personalberatung Rochus Mummert in München hervorgeht.

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