Abgesichert nach der Pflegezeit
Arbeitnehmer, die ihren Rechtsanspruch auf die unbezahlte sechsmonatige Pflegezeit nutzen, brauchen sich während dieses halben Jahres keine Sorgen um ihre Arbeitslosenversicherung zu machen. Wer länger pflegen muss und nicht von der neuen Familienpflegezeit profitiert, muss selbst vorsorgen.
Rechtstipp: Kündigungsschutz für Betriebsrat gilt schon vor der Wahl
Nicht nur Betriebsräte, sondern auch Bewerber für die Betriebsratswahl sind vor einer Kündigung geschützt. Das gilt auch dann, wenn ein Wahlvorschlag bereits vor Beginn der Vorschlagsfrist eingeht. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts weist der Frankfurter Bund-Verlag hin.
Rechtstipp: Nicht-Besetzung einer Stelle kann diskriminierend sein
Abgelehnte Bewerber können auch dann Anspruch auf Schadenersatz wegen Diskriminierung haben, wenn der Arbeitgeber gar keinen Bewerber eingestellt hat. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und verwies damit die Klage eines IT-Entwicklers an die Vorinstanz zurück.
Rechtstipp: Grober Verkehrsverstoß kostet Arbeitslosengeld
Ein Lkw-Fahrer, der seinen Arbeitsplatz wegen eines von ihm selbst verschuldeten Verkehrsunfalls verliert, muss eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld hinnehmen. Das gilt zumindest dann, wenn der Unfall "grob fahrlässig" verursacht wurde, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied.
Abgesichert nach der Pflegezeit
Arbeitnehmer, die ihren Rechtsanspruch auf die unbezahlte sechsmonatige Pflegezeit nutzen, brauchen sich während dieses halben Jahres keine Sorgen um ihre Arbeitslosenversicherung zu machen. Wer länger pflegen muss und nicht von der neuen Familienpflegezeit profitiert, muss selbst vorsorgen.
Studie: Karriere allein macht nicht glücklich
Wer die Karriereleiter hinaufklettert, wird dadurch nicht glücklicher. Das zumindest geht aus einer Studie australischer Wissenschaftler hervor, die das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichte.