Freigestellter Personalrat hat Anspruch auf Prämie
Ein Personalrat hat auch dann Anspruch auf eine Leistungsprämie, wenn er für seine Personalratsarbeit vom Dienst freigestellt ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf macht der Frankfurter Bund-Verlag aufmerksam (Aktenzeichen: 13 K 4793/11).
Sturz in Kantine ist kein Arbeitsunfall
Stürzt ein Arbeitnehmer während seiner Mittagspause in der Betriebskantine, ist dies kein versicherter Arbeitsunfall. Das stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar (Aktenzeichen: L 6 U 1735/12). Nur die Wege bis zur Kantine beziehungsweise von der Kantine zurück zum Arbeitsplatz seien versichert, nicht jedoch der Aufenthalt selbst.
Für die Master und Meister von morgen
Ob selbst finanziertes Auslandspraktikum oder der teure Crash-Kurs vor dem Examen: Wer eine bessere Ausbildung haben will, muss dafür oft bezahlen. Damit die Qualifizierung nicht am Geld scheitert, gibt es den Bildungskredit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Darlehen beläuft sich auf maximal 7.200 Euro in zwei Jahren, die in monatlichen Raten ausgezahlt werden.
Jeder zweite Chefarzt bekommt Bonus
Chefärzte in deutschen Krankenhäusern werden immer häufiger leistungsabhängig bezahlt. Gab es 1995 erst in weniger als fünf Prozent der Neuverträge eine Bonusvereinbarung, ist dies mittlerweile bei rund der Hälfte der neu abgeschlossenen Chefarztverträge der Fall, wie die Managementberatung Kienbaum ermittelte.
Attest kann nur im Ausnahmefall überprüft werden
Arbeitgeber können nur im Ausnahmefall die Überprüfung eines ärztlichen Attests verlangen. Die Vermutung, dass eine nach Ausspruch der Kündigung aufgetretene Erkrankung nur vorgetäuscht ist und es sich bei der ärztlichen Bescheinigung um ein "Gefälligkeitsattest" handelt, reicht jedenfalls nicht aus, wie das Hessische Landesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 7 Sa 186/12) klarstellte.
DGB gibt Tipps zur Studienfinanzierung
Wenn die Eltern das Studium nicht bezahlen können und das BAföG nicht reicht, müssen Studenten andere Geldquellen erschließen. Einen guten Überblick über die Alternativen gibt die kostenfreie Broschüre "Studium. BAföG. Job", die jetzt in aktualisierter Fassung vom Deutschen Gewerkschaftsbund veröffentlicht wurde.