Vereinbarung von Mehrarbeit ohne Lohnausgleich ist zulässig
Klagen gegen eine Änderungsvereinbarung, die Mehrarbeit ohne Lohnausgleich vorsieht, haben vor den Arbeitsgerichten nur geringe Erfolgsaussichten. Sofern die Arbeitszeitverlängerung nicht zu einem sittenwidrigen Stundenlohn führt, ist die Änderungsklausel nicht vor Gericht überprüfbar. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 5 AZR 792/11) hervor.
Jobperspektiven für Finanz- und IT-Profis bleiben positiv
Für Finanz- und IT-Fachkräfte bleibt der Arbeitsmarkt offenbar auch 2013 entspannt. Das geht aus einer Umfrage des Personaldienstleisters Robert Half hervor. Demnach wollen 29 Prozent von 601 befragten Unternehmen in Deutschland neue Stellen schaffen, während voraussichtlich nur fünf Prozent der Betriebe sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze streichen wollen.
Keine Karriere ohne Titel – Unternehmen erwarten formalen Abschluss
Ohne eine formale Qualifikation schaffen nur wenige Arbeitnehmer den Aufstieg zur Führungskraft. Wie aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Weiterbildungsanbieter ILS und Euro-FH hervorgeht, legen nahezu alle Personalverantwortlichen (97 Prozent) bei Bewerbern für Managementaufgaben großen Wert auf einen qualifizierenden Abschluss.
Dual ist nicht gleich dual
Das duale Studium boomt. Aktuell bieten Unternehmen in Deutschland annähernd 1.000 Studiengänge an, die ein Erststudium mit einer praktischen Ausbildung kombinieren, vor zwei Jahren waren es erst rund 800. Nach jüngsten verfügbaren Angaben der Datenbank Ausbildungplus (Stand April 2011) gibt es rund 61.000 dual Studierende, mittlerweile dürften es deutlich mehr sein.
Unfall während der Zigarettenpause ist nicht versichert
Arbeitnehmer, die für die Zigarettenpause den Arbeitsplatz verlassen und auf dem Rückweg verunglücken, sind nicht unfallversichert. Denn das Rauchen sei eine "persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit", stellte das Sozialgericht Berlin klar (Aktenzeichen: S 68 U 577/12).
Selbstständiger mit ALG II darf Einkommen auf zwölf Monate verteilen
Selbstständige Hartz-IV-Empfänger dürfen unregelmäßig anfallende Einkünfte unter Umständen auf einen Zeitraum von zwölf Monaten statt der üblichen sechs Monate verteilen, um ein höheres Arbeitslosengeld II zu bekommen.