Verhalten bei Unfall mit dem Fahrrad

Radfahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, sollten die Kollision nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nach einem Sturz stelle sich oft erst später heraus, dass man selbst verletzt worden sei, gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin zu bedenken. Dann sei es schwer nachzuweisen, dass die Verletzung auf den Unfall zurückzuführen sei.

Fahrradversicherung kann Einzelteile vom Schutz ausschließen

Eine Fahrradversicherung kann die Leistung bei einem Diebstahl beschränken und nur zahlen, wenn das Fahrrad als Ganzes gestohlen wird. Ein Klau von Einzelteilen ist dann nicht versichert, wenn die Versicherungsbedingungen das ausschließen, wie das Amtsgericht München entschied (Aktenzeichen: 212 C 14241/11). In dem Fall waren einem Mann 500 Euro teure Stoßdämpfer vom Rad gestohlen wurden.

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