Verhalten bei Unfall mit dem Fahrrad
Radfahrer, die in einen Unfall verwickelt sind, sollten die Kollision nicht auf die leichte Schulter nehmen. Nach einem Sturz stelle sich oft erst später heraus, dass man selbst verletzt worden sei, gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin zu bedenken. Dann sei es schwer nachzuweisen, dass die Verletzung auf den Unfall zurückzuführen sei.
Rechtstipp: Bei Diebstahl Fahrrad als Ganzes versichert
Wer nach einem Diebstahl von Teilen seines Fahrrads auf Ersatz durch die Fahrrad-Versicherung hofft, geht wohl möglich leer aus. In der Regel umfasst der Versicherungsschutz zwar alle üblichen Teile eines Fahrrads, aber nur, wenn sie nicht einzeln entwendet werden, sondern zusammen mit dem ganzen Rad.
ADFC rät zu sofortiger Anzeige bei Fahrraddiebstahl
Opfern eines Fahrraddiebstahls rät der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), dies sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten.
Rechtstipp: Wer für Parkschäden mit dem Fahrrad zahlt
Auch Fahrräder können Parkschäden anrichten: Wenn sie beim Umfallen ein Auto zerkratzen, kann dies schnell teuer werden. Haften muss dann der Besitzer des Fahrrades, wie das Amtsgericht Düsseldorf entschied.
Fahrradversicherung kann Einzelteile vom Schutz ausschließen
Eine Fahrradversicherung kann die Leistung bei einem Diebstahl beschränken und nur zahlen, wenn das Fahrrad als Ganzes gestohlen wird. Ein Klau von Einzelteilen ist dann nicht versichert, wenn die Versicherungsbedingungen das ausschließen, wie das Amtsgericht München entschied (Aktenzeichen: 212 C 14241/11). In dem Fall waren einem Mann 500 Euro teure Stoßdämpfer vom Rad gestohlen wurden.
Übersicht zu Fahrradmitnahme im Nahverkehr
Fahrradfahrer, die ihr Rad im Nahverkehr mitnehmen möchten, können sich auf der Website der Deutschen Bahn AG unter www.bahn.de/fahrrad über die jeweiligen Möglichkeiten und Voraussetzungen dafür informieren. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen hin.