Weggerolltes Auto kein Fall für die Privathaftpflicht
Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein Fall für die Kfz-Haftpflicht sind.
Worauf es bei der Haftpflichtversicherung ankommt
Die Wechselbereitschaft bei der privaten Haftpflichtversicherung ist begrenzt - kein Wunder, denn anders als bei der Kfz-Police lässt sich kaum Geld sparen. Trotzdem sollten Versicherte auch hier aufmerksam bleiben: In den vergangenen Jahren haben sich die Versicherungsbedingungen enorm verändert, Altverträge sollten deshalb auf den Prüfstand.
Haftpflichtversicherung muss nicht für falsches Tanken einspringen
Wer beim Tanken den falschen Zapfhahn erwischt, muss für den Schaden selbst aufkommen. Die private Haftpflichtversicherung muss nicht einspringen, wenn ein von einem Dritten geliehenes Auto mit Benzin statt mit Diesel betankt wird. Das entschied das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen: 6 U 13/11).
Nicht jede Haftpflichtpolice zahlt für Schäden an geliehenen Sachen
Wer seinen Kaffee aus Versehen auf ein geliehenes Notebook kippt, beim Umzug den Fernseher fallen lässt oder die Mikrowelle in der Ferienwohnung kaputt macht, kann sich längst nicht immer auf seine private Haftpflichtversicherung verlassen. Das hat die Zeitschrift "Finanztest" in einer Untersuchung aktueller Tarife festgestellt.
Der richtige Schutz rund um Haus und Hof
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist für Immobilienbesitzer ein absolutes Muss: Der Eigentümer muss die Sicherheit auf und um seinen Boden herum gewährleisten. Wer eine Immobilie selbst bewohnt, ist in aller Regel durch die private Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt. Der Schutz gilt meist auch dann, wenn eine Einliegerwohnung oder einzelne Zimmer vermietet werden.
Hausbesitzer müssen Räum- und Streupflicht nachkommen
Die Herbstzeit birgt für Fußgänger ein erhöhtes Unfallrisiko. Verantwortlich dafür sind Gehwege, auf denen häufig Laub, Matsch oder Schnee liegt. Aus versicherungsrechtlicher Sicht wichtig: Wer als Hauseigentümer oder Anwohner seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt und dadurch den Sturz eines Fußgängers mitverschuldet, muss für sein Versäumnis unter Umständen teuer bezahlen.