Vermieter müssen Suche nach Nachmietern deutlich dokumentieren

Wer als Vermieter eine leerstehende Wohnung hat, möchte die laufenden Ausgaben in der Regel als Werbungskosten absetzen. Das ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: IX R 14/12) grundsätzlich möglich - wenn der Eigentümer einige Spielregeln einhält. So muss er nachweisen, dass er sich nachhaltig darum bemüht hat, das Objekt auch tatsächlich vermieten zu wollen.

Vermietungsabsicht für leerstehende Wohnung muss bewiesen werden

Wer eine Wohnung vermieten will, kann die laufenden Kosten der Immobilie auch während des Leerstands steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vermietungsabsicht glaubhaft belegt werden kann. Denn wird nicht beabsichtigt, die Wohnung wieder zu vermieten, wird das Finanzamt die Kosten steuerlich nicht anerkennen.

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