Immobilien als Geldanlage
Vermietete Immobilien finanzieren sich als Geldanlage quasi von alleine. Das behaupten Banken gerne - und liegen meist völlig daneben. Eine Immobilie zu kaufen und zu vermieten, ist eine unternehmerische Betätigung – mit allen Chancen, die darin zu sehen sind, aber auch mit allen Risiken – vor allem für die Kunden.
Beim Hausverkauf nicht zu hoch pokern
Wer sein Haus oder die Eigentumswohnung verkaufen möchte, sollte mit Bedacht vorgehen. Nach den Erfahrungen des Immobilienverbands Deutschland (IVD) benötigt man im Schnitt für einen Immobilienverkauf sechs bis neun Monate. "Je nach Lage und Art der Immobilie kann der Vermarktungszeitraum variieren", sagt IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick.
Vermieter müssen Suche nach Nachmietern deutlich dokumentieren
Wer als Vermieter eine leerstehende Wohnung hat, möchte die laufenden Ausgaben in der Regel als Werbungskosten absetzen. Das ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: IX R 14/12) grundsätzlich möglich - wenn der Eigentümer einige Spielregeln einhält. So muss er nachweisen, dass er sich nachhaltig darum bemüht hat, das Objekt auch tatsächlich vermieten zu wollen.
Rechtstipp: Nachträglich eingebauter Kachelofen bringt Steuervorteil
Wer nachträglich in sein Haus einen Kachelofen sowie einen Schornstein einbauen lässt, kann die auf die Gesamtrechnung entfallenden Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Das entschied das Finanzgericht Sachsen.
Vermietungsabsicht für leerstehende Wohnung muss bewiesen werden
Wer eine Wohnung vermieten will, kann die laufenden Kosten der Immobilie auch während des Leerstands steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Vermietungsabsicht glaubhaft belegt werden kann. Denn wird nicht beabsichtigt, die Wohnung wieder zu vermieten, wird das Finanzamt die Kosten steuerlich nicht anerkennen.
Keine Haushaltsersparnis für Pflegefälle mit bestehender Wohnung
Aufwendungen für die Unterbringung im Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Allerdings werden die absetzbaren Kosten um eine sogenannte Haushaltsersparnis gekürzt, die bei 667 Euro monatlich liegt.