Schlechte Energiebilanz drückt Immobilienpreis
Investitionsunwillige Immobilienbesitzer riskieren Abschläge beim Verkauf ihres Hauses. Bereits der Anschein eines energetischen Sanierungsrückstands drückt den Marktpreis, wie eine Studie des Immobilienportals immowelt.de in Zusammenarbeit mit der Hochschule Nürtingen-Geislingen ergab.
Bei Hauskauf Nebenkosten beachten
Viele Immobilienkäufer unterschätzen einer Umfrage zufolge die Kosten eines Hauses. Nahezu jeder Dritte traut sich finanziell mehr zu, als er sich tatsächlich leisten kann, und rund ein Viertel der Käufer ist sich nicht im Klaren über die zusätzlichen Ausgaben. Das ergab die repräsentative Studie "Marktmonitor Immobilien 2012" des Immobilienportals immowelt.de.
Rechtstipp: Haushaltsnahe Dienstleistungen außerhalb des Grundstücks
Grundstückseigentümer können für den Anschluss an eine zentrale Anlage der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Die Steuerbegünstigungen für Handwerkerleistungen auf eigenem Grundstück enden nicht an der Grundstücksgrenze. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Rechtstipp: Kosten für geplatztes Immobiliengeschäft nicht absetzbar
Platzt ein Immobiliengeschäft, kann der Verkäufer die vergeblich aufgewendeten Kosten nicht steuerlich geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor. Die Kosten wollte der Betroffene entweder den Aufwendungen für die Vermietung zuschlagen, die bisher angefallen waren, oder als privates Veräußerungsgeschäft anerkannt wissen.
Renovierung kann nach Immobilienverkauf oft nicht abgesetzt werden
Wer eine Immobilie verkaufen will, möchte oft noch die Renovierungskosten vor dem Verkauf steuerlich geltend machen. Allerdings sperrt sich das Finanzamt häufig dagegen, die Ausgaben als nachträgliche Werbungskosten anzuerkennen, so dass sie sich bei steuerfreien Verkäufen nicht mehr auswirken würden. Zu Recht, wie nun der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: IX R 16/11) entschied.
Überkreuzvermietung kann im Einzelfall Steuervorteile rechtfertigen
Due sogenannte Überkreuzvermietung ist ein Steuersparmodell, das nur selten die Gnade des Finanzamts findet. Bei diesem Modell vermieten sich zwei Steuerzahler gegenseitig eine Immobilie. Der Fiskus unterstellt deswegen gerne eine versteckte Eigennutzung, die steuerlich nicht anerkannt wird. In Ausnahmefällen kann diese Vermietungsform jedoch steuerlich absetzbar sein.