Mietkaution darf nicht mit anderen Forderungen verrechnet werden

Mietkautionen dürfen vom Vermieter nicht mit anderen Forderungen außerhalb des Mietverhältnisses verrechnet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Damit muss ein Vermieter aus Berlin seinen ehemaligen Mietern rund 1.000 Euro Kaution plus Zinsen zurückzahlen.

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