Rechtstipp: Bei Unfall mit Leihwagen haftet der Mieter

Wer auf seinen Namen für sich ein Auto mietet, dann aber eine andere Person damit fahren lässt, hat bei einem Unfall für den Schaden am Wagen gegenüber dem Fahrzeugvermieter voll aufzukommen. Selbst wenn er an dem Malheur nachweislich nicht beteiligt war. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln weist die Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg hin.

Rechtstipp: Kein Hinweis auf Sommerreifen bei Mietwagen nötig

Bei der Übergabe eines Mietwagens muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass das Fahrzeug mit Sommerreifen versehen ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor. In dem Fall war der Mieter eines Fahrzeugs vom Vermieter in Anspruch genommen, weil das Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt worden war.

Rechtstipp: Ältere Autos dürfen im Schadensfall in die Fachwerkstatt

Wer mit einem älteren Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss oft mit Ärger und langwierigem Schriftverkehr rechnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er den Wagen in einer Fachwerkstatt reparieren lassen will. Dabei darf der Versicherer einen Betroffenen nicht pauschal darauf verweisen, er möge zu einer freien Werkstatt gehen.

Nach oben