Räume nicht überheizen
Schon kleine Änderungen im Heizverhalten erzielen eine große Wirkung. Viele Menschen überheizen ihre Wohnungen. Mit der Senkung der Raumtemperatur um drei Grad Celsius würden sie rund 18 Prozent Heizkosten sparen. Und das, ohne zu frieren. "Im Wohnzimmer sind 20 Grad komfortabel, 23 Grad wären zu viel", sagt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau in Baden-Württemberg.
Falsch, unvollständig, nicht nachvollziehbar
Jetzt im Herbst werden die meisten Betriebskostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2011 verschickt. So manche hält eine böse Überraschung für die Mieter bereit. Denn steigende Preise für Energie und Dienstleistungen schlagen sich in den Nebenkosten nieder und führen oftmals zu hohen Nachzahlungen.
Sondertilgungsoptionen verteuern Kreditzins
Immobilienkäufer können durch die Wahl einer ungünstigen Tilgung viel Geld verlieren. Der Kreditexperte Manfred Hölscher vom Bielefelder Baugeldvermittler Enderlein hat zum Beispiel beobachtet, dass Kreditnehmer Sondertilgungsoptionen teuer erkaufen und nicht ausreichend nutzen. Andere tilgten zu wenig, was die Kreditlaufzeit in die Höhe treibe.
Einbruchschutzkampagne soll Wohnungen sicherer machen
Die Polizei und Kooperationspartner aus der Wirtschaft haben angesichts der wieder steigenden Einbruchszahlen eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne gestartet. Durch Wohnungseinbrüche werden in Deutschland jährlich Schäden in Höhe von rund 600 Millionen Euro verursacht. Laut Kriminalstatistik wurden 2011 133.000 Fälle registriert, ein Plus von 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Treppenhaus ist kein Abstellraum
Viele Mieter betrachten Hausflure und Treppen als Teil der eigenen Wohnung und stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hin.
Nach Sanierung gilt aktueller Schallschutzstandard
Der Vermieter muss bei der Sanierung eines Gebäudes den aktuellen Schallschutzstandard einhalten. Wenn er das Gebäude nach der Sanierung im Mietvertrag einem neueren Baujahr zuordnet, kann der Mieter den Standard dieses Baujahrs erwarten. Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Aktenzeichen: 531 C 49/11)