Vermieter muss Tür nicht kürzen
Der Vermieter muss die Zimmertür nicht kürzen, wenn der Mieter einen Teppich auf dem vorhandenen Linoleumfußboden verlegen möchte. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied, dass der Mieter keinen Anspruch darauf hat, dass der Vermieter die untere Türkante absägt, um ein Schließen der Türen zu ermöglichen (Aktenzeichen: 111 C 319/09).
Vermieter darf Teil der Kaution einbehalten
Der Vermieter darf einen Teil der Kaution des Mieters einbehalten, wenn eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gießen hervor (Aktenzeichen: 48 C 352/11).
Bei Wärmedämmung gleich Fassade neu gestalten
Hauseigentümer, die die Außenwände ihrer Immobilie dämmen lassen, um Energie einzusparen, sollten die Baumaßnahme nutzen und ihre Fassade neu gestalten. Das empfiehlt der Verband Holzfaser Dämmstoffe. Ansprechpartner dafür sind Architekten, Stuckateure oder Zimmerleute.
Baulärm muss werktags bis 22.00 Uhr geduldet werden
Nachbarn müssen den Lärm von Baustellen werktags bis 22.00 Uhr hinnehmen. Das gelte auch am Samstag, der ebenfalls ein Werktag ist, informiert Ulrich Zerfaß, Bautechnik-Experte vom TÜV Rheinland. Wer aber sonntags oder nach 22.00 Uhr von lauten Bohr- und Stemmgeräuschen beschallt wird, kann das Ordnungsamt um Abhilfe bitten.
Nur eine grobe Orientierung
Fast jedes Mietshaus in Deutschland hat heute einen Energieausweis. "Die Immobilienbranche hat ihre Hausaufgaben gemacht. Wir sind damit durch", sagt Ulrich Löhlein, Leiter des Servicecenters Verwaltung des Immobilienverbands Deutschland IVD. "Aber Mieter und Käufer können nicht viel damit anfangen, weil die Energieausweise wenig aussagekräftig und kaum vergleichbar sind.
Immer noch Asbest in Wohngebäuden
Vor einer latenten Asbestgefahr in Wohngebäuden warnt der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS). Immer wieder würden im Zuge von Baumaßnahmen Asbestbelastungen entdeckt.