Versicherung muss für Anhänger-Unfall wegen kaputter Straße zahlen

Grundsätzlich gilt in der Kfz-Versicherung: Beschädigt ein Anhänger das Zugfahrzeug, wird dieser Schaden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Wenn der Schaden aber durch eine nicht vorhersehbare Beschädigung der Fahrbahn entsteht, greift der Leistungsausschluss nicht, weil der Straßenschaden eine äußere Einwirkung ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 21/11).

Weggerolltes Auto kein Fall für die Privathaftpflicht

Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein Fall für die Kfz-Haftpflicht sind.

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