Privat Krankenversicherte können Prämien senken
Privat Krankenversicherte können ihren Tarif abspecken oder in eine günstigere Police beim gleichen Versicherer wechseln. Die Stiftung Warentest zeigt in der März-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest", welche Möglichkeiten es gibt und was beim Wechsel zu beachten ist.
Rentner sollten sich vor Umzug beraten lassen
Wenn Rentner umziehen, berührt das ihre gesetzlichen Rentenansprüche eigentlich nicht. Ausnahmen gibt es aber für Empfänger einer Hinterbliebenenrente sowie für Spät-Aussiedler, Vertriebene und Zugezogene, die Zeiten nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen auf ihrem Versicherungskonto haben. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin.
Die richtige Absicherung für den Pflegefall
Ein Pflegefall ist menschlich und finanziell eine harte Probe. Umso besser, wenn Betroffene sich rechtzeitig absichern und eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Für die finanzielle Unterstützung im Ernstfall bietet die Versicherungsbranche verschiedene Modelle an.
Versicherung muss für Anhänger-Unfall wegen kaputter Straße zahlen
Grundsätzlich gilt in der Kfz-Versicherung: Beschädigt ein Anhänger das Zugfahrzeug, wird dieser Schaden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Wenn der Schaden aber durch eine nicht vorhersehbare Beschädigung der Fahrbahn entsteht, greift der Leistungsausschluss nicht, weil der Straßenschaden eine äußere Einwirkung ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 21/11).
Weggerolltes Auto kein Fall für die Privathaftpflicht
Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein Fall für die Kfz-Haftpflicht sind.
Kein Unfallversicherungsschutz in der Raucherpause
Wer während einer Raucherpause einen Unfall hat, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S 68 U 577/12). Die Begründung: Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit, die in keinem sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht.