Unregelmäßiger Fährverkehr: Pendler dürfen längere Strecke absetzen

Wer auf seinem Weg zur Arbeit auf eine Fähre angewiesen ist, die oft witterungsbedingt ausfällt, darf für Fahrten zur Arbeit auch den Umweg ohne Fährfahrt steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI R 53/11). In dem Fall müssen die Finanzämter die Kosten anerkennen, wenn der Arbeitnehmer ohne Fähre zuverlässiger zur Arbeit kommt.

Zugelassener Lieferverkehr nicht von Schwere der Güter abhängig

Ob ein Lieferant die Geschäfte in einer Fußgängerzone mit dem Auto beliefern darf oder nicht, hängt nicht von der Größe oder Schwere der bestellten Waren ab. Das geht aus einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) hervor, wie die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg berichtet.

Alte Handys selbst weiter verkaufen

Wer seine alten Handys oder Spielekonsolen verkaufen will, erzielt den höchsten Preis dafür offenbar bei eigenen Auktionen. Das berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zwar werben fast ein Dutzend Internetportale für den Ankauf von alten und neuen Geräten. Doch eine Stichprobe unter sechs Ankaufdiensten habe ergeben, dass sich die Angebote erheblich unterschieden.

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