Bundesrichter überprüfen Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer
Seit dem Jahr 2008 darf gezahlte Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: I R 21/12) muss nun prüfen, ob das rechtmäßig ist. Denn nach dem sogenannten objektiven Nettoprinzip dürfen nur Nettoeinkünfte versteuert werden. Das sind die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.
Rechtstipp: Einspruch per E-Mail nicht zulässig
Eine E-Mail ist der falsche Weg für eine Rechtsbeschwerde bei Gericht. Es fehle an der gesetzlich erforderlichen Schriftform, berichtet der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg.
Gebrauchtwagenreport: Toyota Yaris
Bei der Hauptuntersuchung macht Toyota seit Jahren eine gute Figur. Das gilt auch für den Kleinwagen Yaris des japanischen Herstellers. Er belegte beim TÜV Report 2012 in seiner Klasse den dritten Platz bei den elf Jahre alten Autos. In dieser Altersklasse hat der Spezialist auf der Kurzstrecke durchschnittlich bereits 126.000 Kilometer auf dem Tachometer.
Smartphones und Tablets mit einfachen Mitteln reinigen
Beim Reinigen von Smartphones und Tablets gilt die Devise "weniger ist mehr". Um die Touchscreens von fettigen Fingerabdrücken und Wischern zu befreien, genüge schon ein gutes Mikrofasertuch, berichtet das Fachmagazin PC-Welt in seiner Onlineausgabe. Mit kreisenden Bewegungen ließen sich alle Rückstände der Bedienung entfernen.
Nicht jede Tablette darf geteilt werden
Eine Halbe zum Frühstück, eine Vierteltablette vor dem Zubettgehen: Viele Menschen teilen sich Tabletten, um die Wirkstoffmenge zu verringern. Dr. Wolfgang Kircher von der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker warnt aber: "Bevor Patienten eine Tablette zerbrechen oder pulverisieren, sollten sie sich vergewissern, ob dies überhaupt problemlos möglich ist."
Bei unerlaubten Werbeanrufen einfach auflegen
Vom Zeitschriftenabo bis zur Lebensversicherung - die Angebotspalette der Telefonwerber ist breit. Ob die Person am anderen Ende der Leitung Interesse an ihren Produkten hat, interessiert sie meist herzlich wenig. "Wer sich durch solche Anrufe belästigt fühlt, sollte am besten einfach auflegen", rät Harald Schmidt von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart.