Rechtstipp: Auch „Scherz“-Diebstahl bringt Kündigung
Ein Wachschutzmitarbeiter, der "zum Scherz" vor laufender Überwachungskamera bei der Leerung eines Geldautomaten einen 100-Euro-Schein einsteckt, riskiert eine fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Rechtstipp: Angebot für Berufseinsteiger kann diskriminierend sein
Suchen Unternehmen mit einer Stellenanzeige ausdrücklich nach Berufseinsteigern, kann dies ein Indiz für eine verbotene Diskriminierung älterer Bewerber sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn in der Ausschreibung zudem eine Berufserfahrung von "ein bis zwei Jahren" gefordert wird, wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervorgeht.
Rechtstipp: Zu langer Heimweg mit Fahrrad kostet Versicherungsschutz
Arbeitnehmer, die für den Heimweg mit dem Fahrrad eine mehr als doppelt so lange Fahrstrecke wie auf der Hinfahrt wählen, sind im Falle eines Unfalls nicht gesetzlich versichert. Zwar seien Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, den kürzesten Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung zu wählen.
Rechtstipp: Maßregelungsverbot gilt auch im Kleinbetrieb
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte auch in einem Kleinbetrieb nicht benachteiligen, wenn diese auf der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften bestehen. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn und gab damit der Kündigungsschutzklage einer Krankenschwester statt, die in einer Arztpraxis angestellt war.
Rechtstipp: Einmaliger Arbeitszeitbetrug bringt fristlose Kündigung
Arbeitnehmer, die beim Ausfüllen von Stundenzetteln schummeln, müssen grundsätzlich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dabei kommt es nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auch nicht darauf an, ob es sich bei dem Falscheintrag um einen einmaligen Vorfall handelt.
Rechtstipp: Keine Kündigung nach Ablehnung von Altersteilzeit
Arbeitnehmer, die das Angebot einer Altersteilzeit ablehnen, dürfen nicht gekündigt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sie auf einem Ersatzarbeitsplatz im Unternehmen beschäftigten könnte, wie das Landesarbeitsgericht Berlin entschied.