Rechtstipp: Krankenkassen haften für falsche Zusagen
Macht ein Mitarbeiter einer Krankenkasse einem Versicherten falsche Leistungszusagen, muss die Kasse für diese auch einstehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Rechtstipp: Wasserrohr ist nicht gleich Wasserrohr
Besitzt ein Gebäude zwei Wasserversorgungssysteme, dann ist nur das System im Rahmen der Wohngebäudeversicherung geschützt, welches das Gebäude mit der öffentlichen Wasserversorgung verbindet. In einem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte das Haus zusätzlich ein älteres Wasserversorgungssystem, mit dem früher Grundwasser genutzt wurde.
Rechtstipp: Bei Versicherungsschaden in der Wohnung nichts anfassen
Bei einem Versicherungsschaden in der Wohnung sollten Versicherte die Schadensstelle so lange unberührt lassen, bis der Versicherer eine Veränderung ausdrücklich zulässt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Rechtstipp: Teilzeit-Elternzeit darf nur begründet verweigert werden
Arbeitgeber dürfen den Antrag auf eine Arbeitszeitverringerung während der Elternzeit nur mit einer ausführlichen schriftlichen Begründung ablehnen. Es reiche nicht aus, pauschal auf dringende betriebliche Gründe zu verweisen, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht.
Rechtstipp: Kurze Weiterbeschäftigung bringt keine Entfristung
Aus einem befristeten Arbeitsverhältnis wird in der Regel eine unbefristete Anstellung, wenn der Arbeitnehmer über das Enddatum seines Vertrags hinaus weiter arbeitet und der Arbeitgeber nicht sofort widerspricht. Allerdings reichen wenige Arbeitsstunden nicht dazu aus, eine Festanstellung zu begründen, wie aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts hervorgeht.
Rechtstipp: Arbeitnehmer darf nicht freiwillig befristet arbeiten
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können sich nicht auf eine ohne Sachgrund befristete Stelle bewerben, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber bereits befristet beschäftigt waren. Es reiche nicht aus, dass sich der Arbeitnehmer selbst die Befristung "wünscht", stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg klar.