Rechtstipp: Hamburger Bettensteuer muss gezahlt werden

Das erste Verfahren zur Hamburger Bettensteuer ist zugunsten des Fiskus entschieden worden. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg kann die Steuer von den Hoteliers anhand des Gesetzes unproblematisch berechnet werden. Für den Nachweis der Steuerfreiheit für Geschäftsreisende gibt es demnach einfach auszufüllende Formulare.

Rechtstipp: Stellplätze in der Tiefgarage nur für Autos

Wer zusammen mit seiner Wohnung einen Platz in der Tiefgarage des Hauses gemietet hat, darf dort nur sein Auto parken. Schon das Abstellen von Fahrrädern bedarf der besonderen Zustimmung des Vermieters. Ganz abgesehen von Kisten und Kartons, die dort überhaupt nichts zu suchen haben. Es sei denn, eine solche "Fremdnutzung" des Garagenstellplatzes ist im Mietvertrag ausdrücklich anders geregelt.

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