Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern am Telefon
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern. Derzeit meldeten sich vermehrt Rentenempfänger bei der Deutschen Rentenversicherung und teilten mit, sie seien von angeblichen Mitarbeitern angerufen worden. Die Rentner würden dabei unter anderem mit den Begriffen "Pfändung" und "fehlerhafte Berechnung" konfrontiert, berichtete das Portal ihre-vorsorge.de.
Zahlungsfrist für freiwillige Rentenversicherungsbeiträge läuft ab
Die Zahlungsfrist für freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2012 läuft am 2. April ab. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) in Berlin hin. Die monatliche Beitragshöhe kann zwischen dem Mindestbeitrag von 88,20 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro frei gewählt werden.
Rentenversicherung für Selbstständige: Vorteile oft nicht bekannt
Mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland arbeiten selbstständig, doch nicht einmal 300.000 von ihnen sorgen über die gesetzliche Rentenversicherung für das Alter vor. Das liegt vor allem daran, dass die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung kaum bekannt sind, wie das Internetportal ihre-vorsorge.de berichtet.
Rechtsanwalt ist nicht immer von Rentenversicherung befreit
Eine Rechtsanwältin, die hauptberuflich als Angestellte in einem Versicherungsunternehmen arbeitet, kann sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Auch nach nur einwöchiger Ehe gibt es Witwenrente
Auch nach einer ungewöhnlich kurzen Ehe kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Zu dieser Einschätzung kommt das Sozialgericht Heilbronn (Aktenzeichen: S 11 R 561/12). Dies gilt aber nur, wenn die Betroffene glaubhaft machen kann, dass es ihr bei der Eheschließung nicht um Versorgungsansprüche ging.
Versicherung darf zu hohen Rentenbescheid nach unten korrigieren
Verrechnet sich die gesetzliche Rentenversicherung zugunsten eines Rentenberechtigten, so kann der Rentenbescheid korrigiert werden. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: L 4 R 288/11).