Restschuldversicherung muss bei psychischer Krankheit nicht zahlen

Restschuldversicherungen sollen den Versicherten schützen, wenn er bei Krankheit ausstehende Kreditverpflichtungen nicht mehr selbst übernehmen kann. Sehen die Versicherungsbedingungen aber vor, dass psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, dann ist das nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 7 U 156/12) zulässig.

Restschuldversicherung: Bei Berufsunfähigkeit gibt es kein Geld

Wird ein Versicherter dauerhaft berufsunfähig, muss eine Restschuldversicherung nicht zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 8 U 121/12). Demnach sichert eine Restschuldversicherung als Arbeitsunfähigkeitsversicherung zwar einen vorübergehenden Verdienstausfall ab.

Restschuldversicherung darf Zahlung bei Berufsunfähigkeit einstellen

Sehen die Versicherungsbedingungen einer Restschuldversicherung vor, dass keine Leistungen mehr ausgezahlt werden müssen, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird, dann darf die Versicherung die Zahlungen im Ernstfall auch einstellen. Dabei spielt es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück (Aktenzeichen: 52 C 102/12) keine Rolle, ob der Versicherte auf dem Arbeitsmarkt arbeiten könnte.

Arbeitslos nach Transfergesellschaft: Restschuldversicherung muss zahlen

Restschuldversicherungen haftet der Ruf an, dass sie in vielen Fällen die Leistung verweigern. Dies war auch bei einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall so (Aktenzeichen: 7 O 305/11), in dem ein Mann aus einem Arbeitsverhältnis in eine Transfergesellschaft gewechselt hatte. Dort war er mit Ablauf des Vertrages arbeitslos geworden.

Nach oben