Rechtstipp: Restschuldversicherung darf bei Berufsunfähigkeit erlöschen
Eine Klausel in Policen von Restschuldversicherungen, wonach ein Anspruch auf Arbeitsunfähigkeitsversicherung erlischt, wenn die versicherte Person unbefristet berufs- oder erwerbsunfähig wird, ist wirksam. Das entschied das Oberlandesgericht Hamburg.
Restschuldversicherung muss bei psychischer Krankheit nicht zahlen
Restschuldversicherungen sollen den Versicherten schützen, wenn er bei Krankheit ausstehende Kreditverpflichtungen nicht mehr selbst übernehmen kann. Sehen die Versicherungsbedingungen aber vor, dass psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, dann ist das nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 7 U 156/12) zulässig.
Restschuldversicherung: Bei Berufsunfähigkeit gibt es kein Geld
Wird ein Versicherter dauerhaft berufsunfähig, muss eine Restschuldversicherung nicht zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 8 U 121/12). Demnach sichert eine Restschuldversicherung als Arbeitsunfähigkeitsversicherung zwar einen vorübergehenden Verdienstausfall ab.
Restschuldversicherung darf Zahlung bei Berufsunfähigkeit einstellen
Sehen die Versicherungsbedingungen einer Restschuldversicherung vor, dass keine Leistungen mehr ausgezahlt werden müssen, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird, dann darf die Versicherung die Zahlungen im Ernstfall auch einstellen. Dabei spielt es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück (Aktenzeichen: 52 C 102/12) keine Rolle, ob der Versicherte auf dem Arbeitsmarkt arbeiten könnte.
Arbeitslos nach Transfergesellschaft: Restschuldversicherung muss zahlen
Restschuldversicherungen haftet der Ruf an, dass sie in vielen Fällen die Leistung verweigern. Dies war auch bei einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall so (Aktenzeichen: 7 O 305/11), in dem ein Mann aus einem Arbeitsverhältnis in eine Transfergesellschaft gewechselt hatte. Dort war er mit Ablauf des Vertrages arbeitslos geworden.