Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit besparen
Arbeitslose haben ein Recht auf Riester-Förderung, auch wenn sie selbst keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Darauf weist das Internetportal ihre-vorsorge.de hin. Doch wenn die Arbeitslosigkeit eintritt, sollten Arbeitslose nach Möglichkeit ihre Einzahlungen nicht gleich drosseln.
Mit einem Riester-Vertrag Geld richtig anlegen
Die Riester-Rente hat einen tiefen Fall hinter sich: Sie wurde vom Lieblingskind der Geldanlage zum Stiefkind, 2012 wurde ein Drittel weniger Verträge abgeschlossen als im Vorjahr. Viele bestehende Policen werden und wurden zudem gekündigt oder beitragsfrei gestellt, weil die vermeintlich schlechte Rendite und die hohen Kosten die Sparer verärgern und verunsichern.
Riestern trotz knapper Kasse
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, kann nicht absehen, wie sich sein Leben - auch finanziell - entwickeln wird. Vielleicht kann der Vertrag eines Tages sogar gar nicht mehr bespart werden. Dann stellt sich die Frage, was aus dem Riester-Vertrag wird.
Förderung von Riester-Renten an Mindesteinzahlung gebunden
Die vollen Zulagen und Steuervorteile für Riester-Verträge gibt es nur, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Darauf weist das Portal ihre-vorsorge.de hin. Nur wer als Normal- oder Besserverdiener mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens in seine Riester-Rente investiert, erhält die vollen Zulagen und Steuerboni. Ist der Sparbetrag niedriger, werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Verbraucherschützer fordern radikalen Umbau der Altersvorsorge
Das derzeitige System der kapitalgedeckten Rente ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht zu retten. "Das Herumdoktern an den Symptomen von Fehlberatung und Provisionsschneiderei hat nicht den geringsten Nutzen für die Verbraucher", erklärte Finanzexperte Niels Nauhauser am Dienstag in Stuttgart. Er forderte den Aufbau eines staatlichen Vorsorgefonds.
Experten uneins über Nutzen der Riester-Rente
Experten streiten über den Nutzen der Riester-Renten für Sparer. Während Gewerkschafts-Ökonom Gustav Horn eine Rückkehr zum Umlagesystem wie in der gesetzlichen Rente empfahl, verteidigte der Rentenexperte Bert Rürup am Donnerstag in Frankfurt am Main das kapitalgedeckte System. Horn argumentierte, dass auch die gesetzliche Rente eine langfristige Rendite von drei Prozent biete.