Urlaubsanspruch verfällt bei Arbeitsunfähigkeit nach 15 Monaten

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verfällt der Urlaubsanspruch eines arbeitsunfähig kranken Arbeitnehmers 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Auch wer eine Erwerbsminderungsrente erhielt und dann in den Ruhestand tritt, bekommt nur für die noch nicht verfallenen Urlaubsansprüche eine finanzielle Abgeltung, wie das BAG am Dienstag in Erfurt mitteilte.

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