Verweisung: Wieder einmal Streit

Wer berufsunfähig war und wieder einen Job hat, kann unter Umständen konkret auf diese Tätigkeit verwiesen werden. Das führt dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Rentenzahlung einstellen kann. Eine solche Verweisung ist allerdings erst dann möglich, wenn der Versicherte wieder eine Festanstellung gefunden hat. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 12 U 93/12).

Versicherer hat keine umfassenden Beratungspflichten

Versicherer müssen ihre Kunden nicht automatisch informieren, wenn Versicherungsbedingungen bei Bestandsverträgen günstiger werden. Eine solche generelle Informationspflicht würde nur dann bestehen, wenn der Versicherte zum Ausdruck bringt, dass er auf dem neuesten Stand gehalten werden möchte, entschied das Landgericht Wuppertal (AZ: 9 S 102/12).

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