Verweisung: Wieder einmal Streit
Wer berufsunfähig war und wieder einen Job hat, kann unter Umständen konkret auf diese Tätigkeit verwiesen werden. Das führt dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Rentenzahlung einstellen kann. Eine solche Verweisung ist allerdings erst dann möglich, wenn der Versicherte wieder eine Festanstellung gefunden hat. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen: 12 U 93/12).
Krankenversicherungen im Beschwerde-Test
Die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigt, wie zufrieden oder unzufrieden die Kunden mit ihrer privaten Krankenversicherung sind. Am schlechtesten schnitten hinsichtlich der Beschwerdequoten die Central und die Gothaer ab, wie das "Versicherungsjournal" berichtet. Insgesamt gibt es rund fünf Beschwerden pro 100.
Private Krankenversicherung: Hohe Prämien senken
Bei manchen privaten Krankenversicherungen dreht sich die Preisspirale nicht nur – sie rotiert. Beitragssteigerungen von 10, 15 oder 20 Prozent sind keine Ausnahme mehr. Damit erreichen die monatlichen Gesundheitskosten schwindelerregende Höhen.
Unisex-Tarife: Preisaufschläge für die Versicherten
Mit der Einführung der Unisex-Tarife sollte mehr Gerechtigkeit bei der Prämienberechnung hergestellt werden. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Finanztest" sind die Versicherungen allerdings vor allem teurer geworden – das gilt vor allem für Risikolebensversicherungen.
Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit besparen
Arbeitslose haben ein Recht auf Riester-Förderung, auch wenn sie selbst keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Darauf weist das Internetportal ihre-vorsorge.de hin. Doch wenn die Arbeitslosigkeit eintritt, sollten Arbeitslose nach Möglichkeit ihre Einzahlungen nicht gleich drosseln.
Versicherer hat keine umfassenden Beratungspflichten
Versicherer müssen ihre Kunden nicht automatisch informieren, wenn Versicherungsbedingungen bei Bestandsverträgen günstiger werden. Eine solche generelle Informationspflicht würde nur dann bestehen, wenn der Versicherte zum Ausdruck bringt, dass er auf dem neuesten Stand gehalten werden möchte, entschied das Landgericht Wuppertal (AZ: 9 S 102/12).