Weggerolltes Auto kein Fall für die Privathaftpflicht
Wer ein fremdes Auto so parkt, dass der Wagen von alleine wegrollt und einen Zusammenstoß verursacht, kann den Schaden nicht über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren. In einem solchen Fall greift die sogenannte Benzinklausel, die in der Privathaftpflicht alle Schäden ausschließt, die klassischerweise ein Fall für die Kfz-Haftpflicht sind.
Kein Unfallversicherungsschutz in der Raucherpause
Wer während einer Raucherpause einen Unfall hat, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das entschied das Sozialgericht Berlin (Aktenzeichen: S 68 U 577/12). Die Begründung: Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit, die in keinem sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht.
Private Krankenversicherung muss nicht jede Vorsorgeuntersuchung zahlen
Eine private Krankenversicherung muss einem gesunden Versicherten die Kosten einer Gendiagnostik aus Vorsorgegründen nicht erstatten. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Aktenzeichen: 13 S 131/12) hervor. In dem Fall hatte eine Versicherte wegen früherer Krebserkrankungen von Familienangehörigen die Sorge, selbst genetisch gefährdet zu sein.
Unisex-Tarife können sich für Frauen lohnen
Auch in der privaten Krankenversicherung gelten seit Dezember 2012 die neuen Unisex-Tarife. Damit müssen Männer einer Studie der Ratingagentur Morgen & Morgen zufolge - wie erwartet - deutlich tiefer in die Tasche greifen. So zahlt ein 30-Jähriger im Schnitt monatlich 100 Euro mehr für seinen Versicherungsschutz. Doch auch für viele Frauen wird es überraschenderweise teurer.
Die richtigen Versicherungen für den Winterurlaub
Wintersportzeit ist Unfallzeit: Allein in Österreich geschehen jährlich etwa 60.000 Skiunfälle. Umso wichtiger ist der richtige Versicherungsschutz, wie der Bund der Versicherten erläutert.
Freiberufler dürfen nach Anstellung in die gesetzliche Kasse
Wer hauptberuflich selbstständig arbeitet, ist nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Wer aber die selbstständige Tätigkeit - auch vorübergehend - völlig aufgibt und eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnimmt, wird generell versicherungspflichtig. Darauf weist das Portal geldtipps.de hin.