Rechtstipp: Unfallversicherung muss auch bei Allergie zahlen

Wenn ein Unfallversicherter an den Folgen eines allergischen Schocks leidet, muss die private Unfallversicherung zahlen. Denn die allergische Reaktionsbereitschaft des Versicherten stellt keine Krankheit dar, die die Unfallversicherung von der Zahlungspflicht befreit. Das entschied das Oberlandesgericht München. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in der Revision das letzte Wort.

Rechtstipp: Unschuldiger Autofahrer muss Kosten nicht vorstrecken

Wenn jemand unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, ist er im Rahmen seinen Schadensminderungspflicht nicht verpflichtet, die Reparaturkosten für sein beschädigtes Auto vorzustrecken oder dafür seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Das entschied das Amtsgericht Halle.

Rechtstipp: Unfallversicherung muss bei Fußballverletzung zahlen

Wer als Fußball-Torwart einen Muskelabriss beim Abschlagen des Balls erleidet, bekommt Geld von der privaten Unfallversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht München. Denn das Schießen des Balls stellt ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen dar.

Berufsunfähigkeit: Getäuschter Versicherer muss nicht zahlen

Wer seiner Versicherung zur Prüfung der Berufsunfähigkeit gefälschte Unterlagen vorlegt, riskiert die Ablehnung seiner Ansprüche. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor (Aktenzeichen: Celle 8 U 3/12). Die Vorlage gefälschter Unterlagen stelle eine Obliegenheitsverletzung dar, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, entschied das Gericht.

Risikolebensversicherung: Frauen sollten sich mit Abschluss beeilen

Frauen, die noch in diesem Jahr eine Risikolebenspolice abschließen wollen, sollten sich beeilen. Denn ab 21. Dezember wird der Vertragsabschluss für sie erheblich teurer. Dann führen die Versicherer Unisex-Tarife ein. Ab diesem Datum zahlen Männer und Frauen somit gleich hohe Beiträge. Je nach Anbieter können die Preise für Frauen durch die Tarifumstellung um bis zu 55 Prozent steigen.

Kunde muss für unredlichen Versicherungsmakler büßen

Fragen nach der Gesundheit kommen beim Stellen eines Antrags auf eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung entscheidende Bedeutung zu. Beantwortet ein Versicherungsmakler diese Fragen eigenmächtig und macht ohne Rücksprache mit dem Kunden ins Blaue hinein falsche Angaben, muss der Versicherer später nicht zahlen. Er kann sich vom Vertrag lösen.

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