Kaum Lob für den Chef

Arbeitnehmer in Deutschland berichten nur selten Gutes über ihren Chef: Einer Umfrage des Personaldienstleisters Kelly Services zufolge würden gerade einmal 30 Prozent ihren Vorgesetzten positiv bewerten. In der Kritik stehe vor allem der Führungsstil, mit dem lediglich 31 Prozent der Befragten zufrieden seien.

Kein Lehrgeld zahlen

Auszubildende müssen zwar längst kein Lehrgeld mehr an ihren Meister zahlen, einen echten Lohn bekommen sie für ihre Arbeit aber dennoch nicht. Das Berufsbildungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Azubis eine "angemessene" Vergütung bekommen, die zudem "mindestens jährlich" angehoben werden muss.

Kein niedrigeres Elterngeld wegen Dienstwagennutzung

Arbeitnehmer, die während der Elternzeit nicht berufstätig sind und ihren Dienstwagen weiter nutzen dürfen, müssen keinen Abschlag beim Elterngeld hinnehmen. Das entschied das Sozialgericht Stuttgart (Aktenzeichen: S 17 EG 6737/10). Zwar sei der geldwerte Vorteil aus der Überlassung des Dienstwagens als Einkommen einzustufen, jedoch nicht als Einkommen aus einer ausgeübten Erwerbstätigkeit.

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