Gemeinschaftsbeschluss auch gültig, wenn ein Eigentümers fehlt

Wird ein Wohnungseigentümer nicht zur Eigentümerversammlung eingeladen, sind die Beschlüsse zwar anfechtbar, aber gültig. Nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen kann es zur Nichtigkeit der Beschlüsse kommen, etwa wenn der Wohnungseigentümer in böswilliger Weise von der Teilnahme ausgeschlossen werden sollte.

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