Rechtstipp: Beim Musikhören kommt es auf die Lautstärke an

Radfahren mit Kopfhörern ist keineswegs verboten. Darauf weist der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in Bremen hin. "Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören - auch mit Kopfhörern", sagt ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn: "Entscheidend dabei ist die Lautstärke." Laut Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werde.

Autoclub KS empfiehlt Wechsel des Innenraumfilters

Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) empfiehlt einen regelmäßigen Wechsel des Innenraumfilters im Auto. Gerade in der kalten Jahreszeit, wenn die meisten Autofahrer mit geschlossenen Fenstern unterwegs sind, sei es wichtig, die mit der Belüftung einströmenden gasförmigen Schadstoffe Ozon, Benzol und Toluol aufzuhalten und Schmutzpartikel, Ruß, Pollen und Bakterien abzublocken.

Südtirol-Urlauber sollten auf Fahrverbote achten

Die flächendeckenden Fahrverbote für ältere Fahrzeuge in Südtirol gehören der Vergangenheit an. Aber Bozen und Brixen bleiben für Fahrzeuge mit den Schadstoffklassen Euro 0 und Euro 1 vom 1. November bis 31. März Sperrgebiete. Darauf macht der ADAC in München aufmerksam. In Meran, Bruneck und in etlichen umliegenden Gemeinden sei das Verbot aufgehoben.

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