Zertifizierte Übermittlung für Lohn- und Umsatzsteuer erst ab August

Seit 1. Januar 2013 sollten Unternehmer Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen eigentlich nur noch zertifiziert über das Elster-Portal übertragen können. Jetzt wird auf dem Portal darauf hingewiesen, dass Erklärungen für eine Übergangszeit bis 31. August auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.

Krankheitskosten vor Gericht

Wer Krankheitskosten steuerlich geltend machen will, muss als sogenannte zumutbare Belastung immer einen Eigenanteil tragen. Die Höhe dieses Anteils richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen. Ob und in welchem Umfang diese Regelung verfassungskonform ist, muss jetzt der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: VI B 150/12 und VI B 116/12) entscheiden.

Nach oben