Rechtstipp: Privatversicherte müssen mit Steuernachteil leben

Die Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung bei Privatversicherten hakt: Sie können nur die Kosten einer Basisabsicherung geltend machen, müssen aber den vollen Arbeitgeberanteil gegenrechnen - auch wenn der zum Teil auf eine Komfort-Absicherung über das Niveau der gesetzlichen Kassen hinaus entfällt, die steuerlich nicht absetzbar ist.

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